Navigation und Service

Baden im Rhein birgt Gefahren        

Ausgabejahr 2020
Datum 23.06.2020

In den kommenden Monaten wird das Baden im Rhein bei Jung und Alt wieder sehr beliebt werden. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein macht darauf aufmerksam, dass das Schwimmen und Baden nicht überall erlaubt ist. Im Bereich von 100 m oberhalb bis 100 m unterhalb von Schifffahrtsanlagen, Hafeneinfahrten und Brücken ist das Baden lebensgefährlich und nicht erlaubt. Auch im Bereich von Buhnen herrschen große Strömungsunterschiede und es besteht die Gefahr, in das Fahrwasser zu treiben.

In den Sommermonaten ist zu beobachten, dass gegen bestehende Badeverbote verstoßen wird und auch ungeübte Schwimmer im Rhein sind. Binnenschiffe und Motorboote verursachen am Ufer kurzfristig Wellen und Strömungen. Dadurch wird den Badenden im wahrsten Sinne des Wortes das Wasser unter den Füßen weggezogen oder die Welle kann sie umreißen. Die Wasserhöhe kann bei der Vorbeifahrt von Schiffen bis zu einem Meter ab- oder zunehmen. Diese unterschiedlichen Wassertiefen erzeugen starke Strömungen, die schwer zu erkennen sind und sogar für geübte Schwimmer eine Gefahr darstellen.

Menschen, die am Rhein Erholung suchen und sich im Wasser abkühlen möchten, sollten sich nur in unmittelbarer Nähe des Ufers aufhalten und gut schwimmen können. Eltern wird dringend geraten, ihre Kinder vor den Gefahren zu warnen und sie immer zu beaufsichtigen.

Das WSA Oberrhein betreut die Bundeswasserstraße Rhein von Rhein-km 170,000 bei Weil am Rhein (Grenze zur Schweiz) bis zur Weisenauer Brücke bei Rhein-km 493,500 zwischen Mainz und Ginsheim - Gustavsburg. Das WSA ist als Teil der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Allgemeine Informationen erhalten Sie unter folgenden Internetadressen:

www.wsv.de
www.wsa-oberrhein.wsv.de