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50 Jahre Deutsch-Französischer Staatsvertrag über den Ausbau des Rheins

Eine Erfolgsgeschichte

Ausgabejahr 2019
Datum 20.11.2019

Anrainer von Grenzflüssen haben - häufig schon lange bevor die Europäische Union ihre Wasserrahmenrichtlinie erlassen hat - erkannt, dass Sie an einem Fluss und in einem Flussgebiet zusammenarbeiten müssen. Auch am deutsch-französischen Oberrhein hat dies eine lange Tradition und eine besondere Qualität.

Davon zeugt der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Ausbau des Rheins zwischen Kehl/Straßburg und Neuburgweier/Lauterburg vom 04. Juli 1969. Er ist bis heute die Grundlage für eine bereits 50 Jahre währende lebendige Zusammenarbeit.

Mit diesem Vertrag wurden weitreichende Investitionsmaßnahmen für beide Vertragspartner vereinbart. Gleichzeitig ist er die Grundlage für die dauerhafte gemeinsame Unterhaltung und den Betrieb dieser internationalen Wasserstraße mit ihren Mehrfachnutzungen.

Konkret hat der Vertrag zu folgenden Veränderungen für den gemeinsamen Oberrhein und flussabwärts geführt:

  1. Die Staustufen Gambsheim und Iffezheim wurden gebaut.
  2. Unterhalb der Staustufe Iffezheim wurde aus ökologischen Gründen die Geschiebezugabe vereinbart, um den negativen Auswirkungen einer stärkeren Erosion des Rheinbettes entgegenzuwirken und auf diese Weise den Bau einer weiteren Staustufe aussetzen zu können.
  3. Die Wasserkraft des Rheins zur Energieerzeugung wurde hälftig geteilt.
  4. Es wurden gemeinsam Maßnahmen für den Hochwasserschutz am Rhein zwischen Basel und Worms getroffen.
  5. Fischpässe wurden an den Staustufen gebaut.

 

Für die Überwachung und Weiterentwicklung der Regelungen dieses Vertrages wurde ein von beiden Staaten paritätisch besetztes Gremium, die „Ständige Kommission“, gebildet. Sie fasst ihre Beschlüsse stets einvernehmlich. Die deutsche Delegation der Ständigen Kommission besteht aus Vertretern des Bundes sowie der Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Ihre Geschäftsstelle ist beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein; Standort Freiburg angesiedelt. Die französische Delegation der Ständigen Kommission besteht aus Vertretern des Staates, von VNF (Voies navigables de France) und der EDF (Électricité de France). Ihr Sekretariat wird durch die Direction Régionale de l’Environnement, de l’Aménagement et du Logement (DREAL) Grand Est in Straßburg ausgeführt.

 Die Ständige Kommission ist ein Beispiel für eine konkrete, auch im Alltag gelebte und funktionierende deutsch-französische Freundschaft. Ihre Arbeit ist auch nach 50 Jahren noch von großer Bedeutung. Das Vertragswerk bedarf einer fortwährenden Auslegung seiner Bestimmungen und seine Umsetzung erfordert ggf. auch weitere Ergänzungen, um die aktuellen Herausforderungen für die Schifffahrt, den Hochwasserschutz, die Energieerzeugung, ökologische Funktionen sowie Freizeit und Erholung zu meistern.

Die regelmäßig zweimal im Jahr stattfindenden Sitzungen der Ständigen Kommission sind von partnerschaftlichem Miteinander und Wertschätzung geprägt, in dem Wissen um die Bedeutung des Flusses und die gemeinsame Verantwortung für seine Zukunft. Das durch die gemeinsame Arbeit gewachsene gegenseitige Vertrauen ermöglicht es dem Gremium Antworten auf Fragestellungen zu finden, die bei einem Beharren auf jeweils nationalen Vorstellungen nicht möglich wären. Darin liegt die besondere Bedeutung der Ständigen Kommission.

Am 19. November 2019 kamen die beiden Delegationen in Bonn zu ihrer 83. Sitzung zusammen. 50 Jahre erfolgreiche Zusammenarbeit wurden dabei in einer kleinen Feierstunde am 20. November 2019 im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewürdigt.

Die Delegierten der beiden Staaten und die vielen Institutionen, die der Ständigen Kommission zuarbeiten, freuen sich auf eine weitere gute und effektive Zusammenarbeit im Sinne guter nachbarschaftlicher Beziehungen und einer deutsch-französischen Freundschaft, die entscheidend für eine starke Europäische Union ist.

Bild 50 Jahre Deutsch-Französischer    Staatsvertrag über den Ausbau des Rheins Der französische Delegationsleiter, Monsieur Pierre Plichon (Direction générale de l’énergie et du climat) und die deutsche Delegationsleiterin, Frau Beate Heinz (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) Quelle: EDF / Royer

Bild 50 Jahre Deutsch-Französischer    Staatsvertrag über den Ausbau des Rheins Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Feierstunde im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Quelle: WSA ORh / Pietsch