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Maskenpflicht für Besucher

Datum 12.05.2020

"Für Besucher ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gebäuden des WSA Oberrhein Pflicht.

Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen kann neben anderen Maßnahmen nach aktuellem Wissensstand helfen, die Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 weiter einzudämmen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen – auch wenn keine Krankheitszeichen vorliegen.

Das gilt insbesondere für Situationen, in denen mehrere Menschen in geschlossenem Räumen zusammentreffen und sich dort länger aufhalten oder der Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Das Corona-Virus SARS CoV-2, das die Erkrankung COVID-19 auslöst, wird beim Sprechen, Husten und Niesen über die Atemluft in die Umgebung verbreitet. Daher liegt es nahe, eine Mund-Nasen-Bedeckung als mechanische Barriere bzw. Bremse zu tragen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!"