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Fragen & Antworten

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Was ist bei einer längeren Inanspruchnahme einer Wasserfläche zu beachten?

Wenn eine Wasserfläche in Anspruch genommen wird, ist neben einer möglicherweise erforderlichen strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung auf jedem Fall ein Nutzungsvertrag mit dem zuständigen WSA abzuschließen.