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WSA Oberrhein

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein (WSA Oberrhein), eine Unterbehörde der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), ist eines von künftig 17 Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern in Deutschland.

Die WSV gehört zum Ressort des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Sie gliedert sich in die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) mit Sitz in Bonn und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter sowie die Wasserstraßen-Neubauämter in den Regionen.

Das WSA Oberrhein ist auf rund 320 Flusskilometern zuständig für die Bundeswasserstraße Rhein von Rhein-km 170,000 am Dreiländereck zwischen Deutschland (Weil am Rhein), der Schweiz (Basel) und Frankreich (Huningue) bis Rhein-km 493,500, d. h. bis kurz vor die Mündung des Mains bei Mainz.

Zusätzlich ist das WSA Oberrhein auf rund 20 Flusskilometern für zwei durch die Großschifffahrt genutzte Altrheinarme in Hessen (Lampertheimer Altrhein (von km 4,75 bis zum Rhein), Altrhein Stockstadt-Erfelden (von km 9,80 bis zum Rhein)) und die Mündungsstrecke des Neckars im Stadtgebiet von Mannheim (von der Mündung in den Rhein bei Neckar-km 0,000 bis zur Abzweigung des Seitenkanals bei Neckar-km 4,600) verantwortlich.

Für diese Abschnitte des Bundeswasserstraßennetzes übernimmt das WSA Oberrhein unter dem Leitmotiv „Mobilität ermöglichen und die Umwelt schützen!“ als öffentlicher Dienstleister vor Ort mit etwa 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Aufgaben, die sich aus der grundgesetzlichen Aufgabe der Verwaltung der Wasserstraßen und den staatlichen Aufgaben der Binnenschifffahrt ergeben.

Das WSA Oberrhein gliedert sich in einen Innenbereich – verteilt auf die Standorte Freiburg und Mannheim – und einen Außenbereich.

Der Innenbereich besteht aus den standortübergreifenden Fachbereichen „Administration“, „Wasserstraßen“ und „Schifffahrt“ sowie einer Geschäftsstelle „Deutsch-französische Zusammenarbeit“. Der Außenbereich besteht aus den Außenbezirken Breisach, Kehl, Iffezheim, Karlsruhe, Speyer und Worms/Oppenheim sowie dem revierweit tätigen Bauhof Iffezheim.

Die wesentlichen Aufgaben des WSA Oberrhein ergeben sich aus folgenden gesetzlichen Grundlagen:

  • Bundeswasserstraßengesetz
  • Binnenschifffahrtsaufgabengesetz

Entlang des gemeinsamen Rheinabschnitts, den sich die Französische Republik und die Bundesrepublik Deutschland auf rund 182 Flusskilometern zwischen Rhein-km 170,000 am Dreiländereck und Rhein-km 352,070 beim französischen Lauterburg teilen, gelten darüber hinaus folgende Gesetze, die das WSA Oberrhein zu beachten hat:

  • Gesetz zu dem [deutsch-französischen] Vertrag vom 27.Okt. 1956 […] über den Ausbau des Oberrheins zwischen Basel und Straßburg
  • Gesetz zu dem [deutsch-französischen] Vertrag vom 4. Juli 1969 […] über den Ausbau des Rheins zwischen Kehl/Straßburg und Neuburgweier/Lauterburg
  • Gesetz zu dem [deutsch-französischen] Abkommen vom 10. Nov. 2000 […] über die Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung schifffahrtspolizeilicher Aufgaben auf dem deutsch-französischen Rheinabschnitt
  • Gesetz zu dem [deutsch-französischen] Vertrag vom 13. April 2000 […] über die Festlegung der Grenze auf den ausgebauten Strecken des Rheins

In diesem Internetauftritt wird ein Überblick über die Organisation des WSA Oberrhein und dessen Leistungen gegeben.