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Verkehrsrecht

Binnenschifffahrtsrecht

Im Bereich der Binnenschifffahrtsstraßen finden, abhängig von der Wasserstraße auf der Schifffahrt stattfindet, vier Verkehrsvorschriften Anwendung. Im einzelnen sind dies:

  • Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
  • Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
  • Moselschifffahrtspolizeiverordnung
  • Donauschifffahrtspolizeiverordnung

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen Rhein, Mosel und Donau gelten spezielle Regelungen, da diese Flüsse der Souveränität und damit der Zuständigkeit mehrerer Anrainerstaaten unterliegen. Das dort zur Anwendung kommende Verkehrsrecht wird in internationalen Stromkommissionen festgelegt und ist bindend für alle Verkehrsteilnehmer. Auf den übrigen Binnenschifffahrtsstraßen im Bereich der Bundeswasserstraßen findet die Binnenschifffahrtsstraßenordnung Anwendung. Die Bestimmungen der vorgenannten Verkehrsvorschriften stimmen inhaltlich häufig überein.

Verkehrsrechtlich gilt auf dem Rhein die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Deren Vorschriften gelten auf dem Rhein gleichermaßen in allen Rheinanliegerstaaten, da diese international bereits seit 1868 in der Zentralkommision für die Rheinschifffahrt in Straßburg (ZKR) erarbeitet werden.

Elwis-Rheinschifffahrtspolizeiverordnung

Weiterhin gelten auf dem Rhein und den übrigen Binnenschifffahrtsstraßen zahlreiche Verordnungen auf dem Gebiet des Binnenschifffahrtsrechts. Diese finden Sie hier:

Elwis-Schifffahrtsrecht

Seeschifffahrtsrecht

Auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen finden folgende Verkehrsvorschriften Anwendung:

  • Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Kollisionsverhütungsregeln - KVR) in Verbindung mit der Verordnung zu den Kollisionsverhütungsregeln
  • Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) einschließlich der Bekanntmachungen der WSDn Nord und Nordwest hierzu
  • Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO)
  • Befahrensregelung für Nationalparke und Naturschutzgebiete

Elwis-Seeschifffahrtsrecht