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Sport- und Freizeitschifffahrt

Die Binnenwasserstraßen haben neben der Bedeutung als Verkehrsweg der Binnenschifffahrt noch weitere Funktionen wie Hochwasserabfuhr, Trinkwasserversorgung, Bewässerung, elektrische Energiegewinnung, Fischerei, ökologische Biotopfunktionen und auch einen hohen Erholungs- und Freizeitwert für den Menschen. Insbesondere der Wassersport erfreut sich zunehmender Beliebtheit.

Wassersport

Informationen zu den Vorschriften im Bereich Wassersport finden Sie unter dem folgenden Link in ELWIS:
Elektronischen Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS)

Regionale Besonderheiten

Im Bereich des WSA Oberrhein bestehen einige Sonderregeln für Wassersportler. Diese wurden aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs per Verordnung oder schifffahrtspolizeilicher Allgemeinverfügung erlassen.

  • Sog. Funfahrten mit Wassermotorrädern sind nur auf der ausgewiesenen Wassermotorradstrecke bei Meißenheim (Rhein-km 275,0 bis 276,8) erlaubt.
  • Das Ziehen von Skitubes, Bananaboats und ähnlichen Gegenständen mit Booten ist auf dem französisch-deutschen Abschnitts des Rheins zwischen Rhein-km 170,000 und 352,070 verboten.
  • Das Fahren mit Motorbooten im Restrhein zwischen dem Kulturwehr Breisach und Karpfenhod (Rhein-km 215,0) ist verboten. Ausgenommen sind gewerbliche Fischereifahrzeuge und Trainerboote mit Genehmigung des WSA.
  • Das Befahren der Restrheinstrecke zwischen dem Kulturwehr Kehl/Straßburg (Rhein-km 290,3) und dem Hauptwehr der Stauhaltung Straßburg (Rhein-km 284,0) durch Fahrzeuge mit eigener Triebkraft ist nur mit Elektromotoren erlaubt, wobei die Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer 10 km/h nicht überschreiten darf.