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Bootsanmeldung

Für das Befahren der Binnenschifffahrtsstraßen müssen Kleinfahrzeuge (Sportboote) nach der "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen" und nach der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung ein Kennzeichen führen. Bei Kleinfahrzeugen handelt es sich um Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper ohne Ruder und Bugspriet eine Höchstlänge von 20 m aufweisen. Was die rechtlichen Grundlagen, die Voraussetzungen für die Bootsanmeldung sind, welche Kosten entstehen und wie eine Kennzeichnung auszusehen hat, können Sie im Elektronischen Wasserstraßen Informations System (ELWIS) nachlesen.

Ab 10 m³ Wasserverdrängung ist der Eintrag ins Binnenschiffsregister vorgeschrieben.

Die amtlichen Kennzeichen werden von den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern ausgegeben. Die Kennzeichen bestehen - ähnlich einem Autokennzeichen - aus einem oder mehreren Buchstaben, die das ausstellende Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt erkennen lassen, und aus Buchstaben und Ziffern, die mit Bindestrich angeschlossen sind (z. B. FR-Y 999 oder MA-Y 999). Daneben werden amtlich anerkannte Kennzeichen durch die Wassersportverbände (DMYV, DSV) und den ADAC sowie von verschiedenen Landratsämtern und Kommunen erteilt.

Über das zugeteilte Kennzeichen wird ein Ausweis ausgestellt, der an Bord mitzuführen ist. Außerdem ist das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen Buchstaben und Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anzubringen.

Die amtlichen Kennzeichen werden nur an Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland ausgestellt. Für die weltweite Fahrt empfiehlt sich das Flaggenzertifikat des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (www.bsh.de).

Anmeldung

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zur Bootsanmeldung senden Sie bitte mit den beizufügenden Dokumenten per Briefpost oder E-Mail an einen der Standorte des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Ihrer Wahl. Nach Bearbeitung des Antrages (in der Regel nach 2 Wochen) erhalten Sie den Ausweis über das Bootskennzeichen mit dem Kostenbescheid und Überweisungsträger auf dem Postweg zugestellt.

Anhängende Dateien bis insgesamt max. 14 MB / keine ZIP-Dateien. Da eingehende E-Mails aus Sicherheitsgründen in das Text-Format umgewandelt werden, können Anhänge im Textbereich nicht angezeigt werden. Stellen Sie sicher, dass die Anhänge als "angehängte Dateien" mitgesandt werden. 

ANTRAG


Gebühren gemäß (BinSchKostV):

BezeichnungGebühr
Neuanmeldung29,70 Euro
Ummeldung1
(unter Beibehaltung des Kennzeichens)
14,85 Euro
Eintragung einer Änderung2
(Unter Vorlage des Original-Ausweises)
14,85 Euro
Ausstellung eines Ersatzausweises
(Verlusterklärung siehe unten)
14,85 Euro

1 Ummeldung unter Beibehaltung des Kennzeichens nur bei dem Amt, bei dem der Ausweis für das Kennzeichen ausgestellt wurde.

2 Wohnortwechsel oder Namensänderung (z.B. durch Heirat, Umzug u.Ä.) oder technische Änderungen am Fahrzeug (Motorwechsel, Anbauten, etc.) 


Dem Antrag fügen Sie bitte bei:

  1. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  2. Kopie des Eigentumsnachweises (Rechnung, Quittung oder Kaufvertrag für das Boot und ggfs. den Motor)
  3. Bisheriger Original-Bootsausweis (nur bei Änderung oder Ummeldung)

Kennzeichen übernehmen

Sie können das bisher am Boot angebrachte Kennzeichen in der Regel übernehmen. Hierzu ist es jedoch zwingend erforderlich, dass das Boot vom Vorbesitzer abgemeldet wurde und der Bootsauweis hier vorgelegen hat. Alternativ können Sie den Bootsausweis des Vorbesitzers (im Original) den Antragsunterlagen zur Ummeldung beifügen. Die Ummeldung kann allerdings nur bei dem WSA erfolgen, welches das Kennzeichen erteilt hat.


Abmeldung

Bei Verkauf oder Ausmusterung eines Bootes ist der Eigentümer verpflichtet das Fahrzeug abzumelden und den Bootsausweis dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt vorzulegen. Dies kann formlos erfolgen. Ihre Daten werden dann gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen aus dem Kleinfahrzeugregister gelöscht. Falls Sie eine Abmeldebescheinigung (z.B. für die Versicherung) benötigen, müssen Sie dies bei der Abmeldung vermerken. Diese Bescheinigung senden wir Ihnen auf Wunsch kostenlos zu.


Ausweisverlust

Ist Ihnen der Ausweis verloren gegangen oder zerstört worden, füllen Sie bitte die nachstehende Erklärung aus und senden uns diese zusammen mit Ihrem Anliegen (Ersatzausweis oder Abmeldung) zu.

VERLUSTERKLÄRUNG

Kontakt

Kontakt zur Bootsanmeldung in Freiburg:

Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Oberrhein
Standort Freiburg
Stefan-Meier-Straße 4-6
79104 Freiburg

Tel.: 0761 2718-3362 Erreichbarkeitszeiten für Bootsanmeldungen
E-Mail: wsa-oberrhein@wsv.bund.de


Kontakt zur Bootsanmeldung in Mannheim:

Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Oberrhein
Standort Mannheim
C 8,3
68159 Mannheim

Tel.: 0621-1505-337 Erreichbarkeitszeiten für Bootsanmeldungen
E-Mail: wsa-oberrhein@wsv.bund.de

Anhängende Dateien bis insgesamt max. 14 MB / keine ZIP-Dateien. Da eingehende E-Mails aus Sicherheitsgründen in das Text-Format umgewandelt werden, können Anhänge im Textbereich nicht angezeigt werden. Stellen Sie sicher, dass die Anhänge als "angehängte Dateien" mitgesandt werden.

Wichtig

Der Inhaber des Bootsausweises muss dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt jede Änderung mitteilen und den Ausweis im Original zur Berichtigung vorlegen. Dies gilt insbesondere bei Eigentümerwechsel und Abmeldung des Fahrzeuges. Geben Sie Ihren gültigen Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen bei Verkauf nicht an den neuen Eigentümer weiter. Das Boot kann nur abgemeldet werden, wenn der Original-Ausweis vorliegt. Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann geahndet werden.

VIEL SPASS AUF DEM WASSER

Sportboot auf dem Oberrhein bei Rhein km 476,00 Sportboot Sportboot auf dem Oberrhein bei Rhein km 476,00 Quelle: WSA-Oberrhein 2021