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Wasserstraßen im Amtsbereich des WSA Oberrhein

Karte des Revier Oberrhein Revier Oberrhein Karte des Revier Oberrhein

Der Zuständigkeitsbereich des WSA Oberrhein erstreckt sich auf der Bundeswasserstraße Rhein von Rhein-km 170,000 an der deutsch-schweizer Grenze bis zur Weisenauer Brücke bei Rhein-km 493,500 zwischen Mainz und Ginsheim-Gustavsburg. Der Lampertheimer Altrhein (von km 4,75 bis zum Rhein), der Altrhein Stockstadt-Erfelden (von km 9,80 bis zum Rhein) sowie der Neckar von der Mündung in den Rhein bei Neckar-km 0,000 bis zur Abzweigung des Seitenkanals bei Neckar-km 4,600 fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Amtes.

Die Staustufe Iffezheim bei Rhein-km 334,000 bildet die Grenze zwischen den 164 km staugeregelter Strecke und den 255,5 km freifließender Strecke des Rheins im Amtsbereich.

Das WSA Oberrhein ist für den Betrieb sowie den Aus- und Neubau der Bundeswasserstraßen im Amtsbereich verantwortlich. Dazu zählt auch die Unterhaltung mehrerer Anlagen und Bauwerke, welche regelmäßig unterhalten werden müssen.

Im Rahmen der Wasserstraßenüberwachung werden den Antragstellern, das können Einzelpersonen, Firmen oder andere Behörden sein, Genehmigungen für die Benutzung der Bundeswasserstraße oder für die Errichtung, die Veränderung und den Betrieb von Anlagen an der Bundeswasserstraße erteilt. Dazu zählen z.B. Umschlagsanlagen, Marinas, Brücken oder Düker sowie Einleitungen und Entnahmen von/in den Rhein.

Durch Bedingungen und Auflagen in der sog. strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung (SSG) wird eine Beeinträchtigung des für die Schifffahrt erforderlichen Zustandes der Wasserstraße und der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs verhindert oder ausgeglichen.

Die wesentlichen Arbeiten an der Wasserstraßeninfrastruktur des Oberrheins auf der ca. 182 km langen deutsch-französischen Grenzstrecke erfolgen aufgrund der deutsch-französischen Staatsverträge über den Oberrheinausbau in Abstimmung mit Frankreich.