Navigation und Service

Schifffahrtszeichen

Ein wichtiger Bestandteil der Wasserstraßeninfrastruktur sind auch die sogenannten Schifffahrtszeichen. Sie kennzeichnen auf der Bundeswassertraße den Verlauf des Fahrwassers und das Vohandensein von Schifffahrtshindernissen ebenso wie bestehende Ge- und Verbote. Schifffahrtszeichen dienen damit zur sicheren Navigation der Schifffahrt, zur Verkehrsregelung und Verkehrssicherung sowie zum Schutz von Anlagen.

Das WSA Oberrhein ist entsprechend für das Setzen und Betreiben der Zeichen im Amtsbereich zuständig. Schifffahrtszeichen Das WSA Oberrhein ist entsprechend für das Setzen und Betreiben der Zeichen im Amtsbereich zuständig. Quelle: WSA Oberrhein

Zu den typischen Schifffahrtszeichen am Rhein gehören:

  • Wahrschauflöße mit Tafelzeichen
  • Fahrrinnen- und Hindernistonnen mit Radarreflektoren
  • Kilometerzeichen
  • Tafelzeichen an Land sowie
  • Signale und funktechnische Einrichtungen.

Für die einzelnen Strecken ist folgendes zu beachten:

Stromstrecke oberhalb der Neckarmündung

In der Rheinstrecke oberhalb der Neckarmündung wird eine Bezeichnung der -Fahrrinne nur teilweise durchgeführt. In dem ausgebauten Bereich zwischen km 336,00 (Iffezheim) und 419,00 (oberhalb Mannheim) sind die Streichlinien der Buhnen am linken Ufer durch grün-weiße am rechten Ufer durch rot-weiße Spierentonnen bezeichnet.

Stromstrecke von der Neckarmündung bis niederländischen Grenze

Die Grenzen der Fahrrinne werden dort, wo sie durch Zeichen angedeutet sind, auf der rechten Seite durch rote Tonnen mit zylindrischen Toppzeichen und auf der linken Seite durch grüne Tonnen mit kegelförmigen Toppzeichen - Spitze nach oben - gekennzeichnet. Sie sind auf der Fahrrinnengrenze verankert. Fahrrinnenspaltungen werden durch rot-grüne Tonnen mit kugelförmigen Toppzeichen bezeichnet.

Gelbe Schwimmkörper mit Radarreflektoren dienen nur der Radarortung und stellen keine Fahrrinnenbezeichnung dar.

Buhnen und Parallelwerke können durch rot-weiße bzw. grün-weiße Spierentonne oder Baken bezeichnet werden. Sie geben die durch die Buhnenköpfe oder die Parallelwerke gehende Streichlinie an und sind mit Toppzeichen versehen. Dabei sind an der rechten Seite rote Zylinder bei schwimmenden und rote Kegel - Spitze unten - bei festen Zeichen sowie die linke Seite mit grünen Kegeln - Spitze oben - gekennzeichnet.

Abstand halten zu Schifffahrtszeichen in der Wasserstraße

Nach Abschnitt I Ziffer 1 der Anlage 8 der RheinSchPV muss von Schifffahrtszeichen zur Bezeichnung der Wasserstraße ein ausreichender Abstand eingehalten werden, da sonst die Gefahr besteht zu raken oder aufzulaufen.