Zutritt externer / betriebsfremder Personen WSA Oberrhein:
Der Zutritt betriebsfremder Personen in den Schifffahrtsbüros in Freiburg, Mannheim und im Außenbezirk Kehl ist unter Beachtung der 3-G-Regel zugelassen, d. h., dass nur Geimpfte, Genesene bzw. Getestete (Antigen-Schnelltest bzw. PCR) die Dienstgebäude betreten dürfen. Besucher bitten wir, das am Eingang befindliche Kontaktformular auszufüllen und sich die Hände zu desinfizieren. Gerne kann das Formular auf der nächsten Seite heruntergeladen werden, so dass Sie es bereits ausgefüllt mitbringen können.
Für Bootsanmeldungen, Schifferdienstbücher oder andere Belange nutzen Sie bitte den Postverkehr oder kontaktieren Sie uns bei Fragen telefonisch. Ist ein persönlicher Besuch in einer Dienststelle unbedingt notwendig, nehmen Sie bitte vorher telefonisch Kontakt mit der/dem entsprechenden Mitarbeiter/in auf.